Allgemeine Geschäftsbedingungen Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH
Unseren Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bzw. einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung. Unsere Angebote sind freibleibend.
Lieferbedingungen:
1. Auftragsbestätigung: Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn dem Käufer von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Als Auftragsbestätigung gilt auch Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.
2. Lieferung: Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preisen und Konditionen.
3. Versand: Sofern nicht besondere Versandvereinbarungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Transportschäden und fehlende Packstücke sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer des Transportes festzustellen und unverzüglich an uns zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden. Ablieferungsnachweise werden nur innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum erbracht. Fremdkosten für vom Käufer veranlasste bzw. geforderte (Ablieferungs-)Nachweise, welche die ordnungsgemäße Lieferung unsererseits beweisen, werden dem Käufer weiterbelastet.
3.2. Verpackung: Soweit dieses in unseren Konditionen vorgesehen ist, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis.
3.3. Mängelrügen: Wir können erkennbare Beanstandungen grundsätzlich nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigen. Evtl. Warenrücksendungen können wir nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns anerkennen. Für genehmigte Rücksendungen gewähren wir eine Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrages abzüglich angefallener Boni und Skonti. Sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt, muss die Rücksendung spesenfrei erfolgen. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten mangelhaften Waren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
3.4. Eigentumsvorbehalt: Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gem. §449 BGB. Der Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert und verlängert:
3.4.1. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer unsere gesamten, auch künftig entstehenden Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung voll erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte von ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat.
3.4.2. Verkauft oder veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware an einen oder an mehrere Abnehmer, so tritt er schon jetzt seine daraus entstehenden Forderungen mit allen Sicherungsrechten an uns ab. Verkauft oder veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, so werden die aus solchen Kaufverträgen entstehenden Forderungen uns in der Höhe abgetreten, wie die von uns gelieferten Waren Gegenstand dieser Kaufverträge sind. Die abgetretenen Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer dienen zur Sicherung in der Höhe unserer jeweiligen Forderungen gegen den Käufer. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung bekannt zu geben.
3.4.3. Der Käufer wird von uns ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung für uns einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Unsere Einziehungsbefugnis wird durch die Einziehungsermächtigung des Käufers nicht berührt. Wir werden jedoch die uns abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.
3.4.4. Der Käufer wird von uns ermächtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nur unter der Bedingung weiter zu verkaufen oder weiter zu veräußern, dass die daraus entstehenden Forderungen gemäß 3.4.2. und 3.4.3. auf uns übergehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sofort zu widersprechen und uns hiervon unverzüglich zu unterrichten.
3.4.5. Werden unsere Lieferungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, so gilt der vorstehend vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldo-Forderung.
3.4.6. Übersteigt der Wert der nach den vorstehenden Bestimmungen eingeräumten Sicherung unsere gesamten Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, diese übersteigenden Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben, wobei – mit Ausnahme der Lieferung im Kontokorrentverhältnis – nur solche Lieferungen freigegeben werden, die selbst voll bezahlt sind.
3.4.7. Im Übrigen erlischt unser Eigentumsvorbehalt mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Das Eigentum geht dann auf den Käufer über abgetretene Forderungen stehen dem Käufer zu.
3.5. Aufrechnung und Gutschriften: Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung sowie solchen Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Für Gutschriften gelten ausschließlich unsere Suchungsbelege mit den entsprechenden Zahlungsbedingungen. Vom Käufer erstellte Belastungen sind für uns nicht verbindlich.
3.6. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Ravensburg. Dies gilt auch im Falle der Rückabwicklung des Vertrags.
3.7. Lieferungsvorbehalte: Bei Eintritt besonderer Umstände, wie insbesondere höhere Gewalt, Verkehrshindernissen und Betriebsstörungen irgendwelchen Art, sind wir von der termingemäßen Erfüllung der Lieferungspflicht entbunden und ggf. zu Teil- oder Nachlieferungen berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Teillieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Zahlungsbedingungen:
1. Zahlungen sind sofort nach Empfang der Ware rein netto zu leisten. Skontoabzug auf Frachtkosten und Dienstleistungen sowie Konzeptionen werden nicht gewährt.
2. Zahlungsversäumnisse u.a.: In Abweichung von den allgemeinen Zahlungsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen werden alle Forderungen aus jeglichem Rechtsverhältnis sofort zur Zahlung fällig, wenn:
2.1. der Käufer mit einer Zahlung nach schriftlicher Mahnung länger als 8 Tage im Verzug ist,
2.2. der Käufer die Zahlung eingestellt hat,
2.3. aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Käufers die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint und wir die sofortige Fälligkeit schriftlich geltend machen.
3. Verzugszinsen: Bei Überschreitung der Zahlungsziele werden Mahnspesen und Verzugszinsen gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung berechnet.
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Strei-tigkeiten ist Ravensburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor ei-nem an seinem Sitz zuständigen ordentlichen Gericht zu verklagen.
Sonstiges:
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Ravensburger Freizeit und Promotion GmbH
Am Hangenwald 1
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 7542 400 – 350
Telefax +49 7542 400 – 37 350
agentur@ravensburger.de
http://www.agentur-ravensburger.de
UID-Nr: DE 18 68 04 86 8
HRB-NR. 727860
Geschäftsführer: Siglinde Nowack (Vorsitzende), Rainer Hartel
Gültig ab Januar 2019